Wer ein Haus baut braucht auch meist eine Treppe. Nachfolgender Artikel beschreibt die einzelnen Treppenarten.
Treppen werden unterschieden nach ihrer Funktion (Haupt- oder Nebentreppe) und nach ihrer Laufrichtung sowie der Form und Zahl der Treppenläufe. Daraus resultiert die Tatsache, dass man gerade, ein- und mehrläufige Treppen unterscheidet.
Zudem kann man Treppen anhand der Stufenformen unterscheiden. Ob sie gewendelt ist, halb gewendelt, lang-gewendelt oder teil-gewendelt ist, kreisbogenförmige Stufen hat oder als Platzspartreppe mit Wechselstufen ausgestattet wurde. Letztere werden auch Steil-, Stufen- oder Sambatreppen genannt.
Spindel- und Spiraltreppen wiederum zeichnet als Merkmal aus, dass sie sich um einen Stützstab drehen (Spindel), der in der Mitte steht und die komplette Stützfunktion für die Treppe übernimmt. Das Geländer von Spindeltreppen schließt an die Treppen oder einer außen gelegenen Wange an. Sie werden zudem unterscheiden nach der Laufrichtung, also links- oder rechtsgewendelt. Der eklatante Vorteil ist, dass sie wenig Platz beanspruchen. Deshalb verwendet man sie oft in zweistöckig konzipierten Wohnräumen. Ihr eindeutiger Nachteil ist, dass sie sich nicht dazu eignen schwere Sachen wie Möbel über sie zu transportieren. Dazu ist oftmals der Radius einfach zu eng. Außerdem werden sie meist mit offenen Stufen gebaut, die ihrerseits zwar Licht durchlassen, aber auch Risiken haben.
Die Wendeltreppen verfügt nicht über eine Stützspindel, sondern hat eine oder zwei Wangen. Die Wangen halten die Stufen sowie das Geländer und haben weitgehend die Stützfunktion. Deshalb wird diese Treppenart auch Wangentreppe genannt.
Die gerade Treppe läuft geradeaus nach oben. Hat sie keinen Absatz ist sie einläufig, sonst ist sie mehrläufig, wobei die Anzahl der Podeste unterschieden werden. Gegenläufig ist sie dann, wenn sie in ihrem Verlauf die Laufrichtung ändert.
Die gewendelte Treppe ist eine Mischung aus gerader Treppe und Wendeltreppe, weil meist der Anfang oder das Ende der Treppe in den Raum gedreht sind.
Bei einem Baugesamtkomplex unterscheidet man Geschosstreppen, die von einer Etage zur nächsten führen (Innenraum), Eingangstreppen (vor dem Haus oder im Haus, meist geringe Anzahl von Stufen), eine Balkon- oder Außentreppe, die den direkten Zugang zum Garten ermöglicht und gleichzeitig eine Fluchttreppe ist. Zu beachten ist, dass bei Mehrfamilienhäusern landesweit eine Bauverordnungsvorschrift existiert, die das Vorhandensein, die Breite, Höhe und Art der Konstruktion von Fluchttreppen vorschreibt. Zusätzlich gibt es Geschosstreppen für den Außenraum, die im Material der Witterung trotzen müssen.







